
Wespenspray und Wespenschaum werden zur chemischen Bekämpfung von Wespen angeboten. Produkte mit insektiziden Wirkstoffen können die Tiere töten. Für gelegentliche Wespenbesuche am Esstisch sind sie keine pauschal empfehlenswerte Lösung. Auch ein Nest am Haus rechtfertigt nicht automatisch den Einsatz solcher Mittel.
Hier erfahren Sie, welche Unterschiede zwischen Spray und Schaum bestehen, welche Risiken zu beachten sind und wann fachkundige Beratung sinnvoll ist.
Was sind Wespenspray und Wespenschaum?
Die Bezeichnungen im Handel sind nicht immer eindeutig. Unter dem Namen Wespenspray werden sowohl Produkte zum Fernhalten als auch Mittel zum Abtöten von Wespen angeboten. Entscheidend sind der konkrete Wirkstoff, der vorgesehene Verwendungszweck und die Produktkennzeichnung.
Insektizide Wespensprays verteilen Wirkstoffe als Sprühmittel. Wespenschaum wird als Schaum ausgebracht und zur Behandlung von Nestbereichen angeboten. Die unterschiedliche Darreichungsform macht keines der beiden Mittel automatisch ungefährlich oder artenschutzrechtlich unbedenklich.
Biozidprodukte dienen dazu, unerwünschte Organismen zu bekämpfen oder abzuwehren. Ihre Verfügbarkeit im Handel bedeutet nicht, dass sie an jedem Ort und gegen jede Tierart eingesetzt werden dürfen.
Darf man Wespen mit Spray oder Schaum bekämpfen?
Nach § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz dürfen wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Lebensstätten dürfen ohne vernünftigen Grund nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.
Dieser allgemeine Schutz gilt auch für die Deutsche und die Gemeine Wespe. Ob ein Eingriff gerechtfertigt ist, muss anhand der konkreten Situation beurteilt werden. Ein Nest in Hausnähe oder die bloße Anwesenheit von Wespen ist keine pauschale Erlaubnis zur Bekämpfung.
Für besonders geschützte Arten wie die heimische Europäische Hornisse gelten zusätzlich die strengeren Vorschriften des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Erforderliche Ausnahmen müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Auch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers ersetzt eine erforderliche behördliche Entscheidung nicht.
Welche Risiken haben Wespenspray und Wespenschaum?
Die Risiken unterscheiden sich je nach Wirkstoff, Zusammensetzung und Anwendung. Allgemeine Aussagen wie „für Menschen harmlos“ oder „im Innenraum problemlos einsetzbar“ sind deshalb nicht angemessen.
- Kontakt mit dem Mittel: Sprühnebel, Spritzer oder Rückstände können je nach Produkt gesundheitsschädlich sein. Maßgeblich sind die Gefahren- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett.
- Andere Tiere und Umwelt: Insektizide können auch andere Insekten treffen. Manche Wirkstoffe sind für Wasserorganismen sehr giftig und können Gewässer längerfristig schädigen.
- Rückstände: Je nach Anwendung können Oberflächen, Gegenstände oder Lebensmittel verunreinigt werden.
- Brandgefahr: Manche Sprühprodukte enthalten entzündbare Bestandteile oder stehen unter Druck. Die jeweiligen Warnhinweise sind verbindlich zu beachten.
- Abwehrreaktionen am Nest: Eingriffe können die Tiere zur Nestverteidigung veranlassen und das Risiko von Stichen erhöhen.
Ein größerer Sprühabstand oder das Tragen von Schutzkleidung macht einen eigenständigen Eingriff am Nest nicht automatisch sicher oder zulässig.
Warum sollte man Nestöffnungen nicht verschließen?
Ein bewohntes Nest darf nicht eigenständig zugestopft, ausgeschäumt oder anderweitig verschlossen werden. Solche Eingriffe können Tiere einschließen, Abwehrreaktionen auslösen und gegen Naturschutzvorschriften verstoßen.
Besonders bei Nestern in Hohlräumen ist die Situation von außen häufig schwer einzuschätzen. Das betrifft beispielsweise Wespen im Rollladenkasten, unter Dachverkleidungen oder in Wandhohlräumen. Lassen Sie vor einer Veränderung der Zugänge fachkundig prüfen, welche Maßnahmen geeignet und zulässig sind.
Was tun bei einem Wespennest am Haus?
Nicht jedes Wespennest muss entfernt werden. Entscheidend sind unter anderem die Art, die Lage des Nestes und die Frage, ob Menschen den Einflugbereich im Alltag unvermeidbar nutzen müssen.
- Abstand halten: Vermeiden Sie Erschütterungen und Eingriffe in das Nest oder seine unmittelbare Umgebung.
- Kinder informieren: Erklären Sie ruhig, dass das Nest nicht berührt oder beworfen werden darf. Halten Sie auch Haustiere fern.
- Beratung einholen: Wenden Sie sich bei Konflikten an eine fachkundige Wespen- und Hornissenberatung oder die örtliche Naturschutzbehörde.
- Maßnahmen prüfen lassen: Fachkundige Personen können einschätzen, ob Abstand und Schutzmaßnahmen ausreichen oder weitere Schritte erforderlich sind.
Ein schwer erreichbarer Standort bedeutet nicht automatisch, dass ein Nest abgetötet werden muss. Auch die Möglichkeit einer Umsiedlung und gegebenenfalls notwendige Genehmigungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wenn eine bekannte Insektengiftallergie besteht oder sich Begegnungen am Nest kaum vermeiden lassen, sollte dies bei der Beratung ausdrücklich angesprochen werden. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis zur eigenständigen Nestbeseitigung.
Schonende Alternativen bei einzelnen Wespen
Bei einzelnen Wespen auf Nahrungssuche helfen häufig einfache Maßnahmen. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Wespen schonend fernhalten.
- Speisen und Getränke abdecken und Essensreste zeitnah wegräumen.
- Müllbehälter geschlossen halten und klebrige Rückstände entfernen.
- Ruhig bleiben, nicht nach Wespen schlagen und sie nicht anpusten.
- Fenster und Türen mit passenden Fliegengittern schützen, ohne Nestzugänge zu verschließen.
- Einer einzelnen Wespe im Zimmer einen freien Weg durch ein geeignetes geöffnetes Fenster nach draußen ermöglichen und sie nicht bedrängen.
Lockfallen sind kein automatisch tierfreundlicher Ersatz für Spray. Auch ohne zugesetztes Insektengift können sie Wespen und andere Insekten töten. Dazu informiert der Beitrag über Risiken und rechtliche Grenzen von Wespenfallen.
Wenn eine chemische Maßnahme erwogen wird
Lassen Sie zunächst die Art bestimmen und prüfen, ob die Maßnahme erforderlich und artenschutzrechtlich zulässig ist. Bei einem Nestkonflikt sollte die Entscheidung auf einer fachkundigen Einschätzung beruhen.
Bei einer zulässigen Anwendung sind ausschließlich die für das konkrete Produkt vorgesehenen Verwendungen und sämtliche Kennzeichnungs-, Schutz- und Entsorgungshinweise maßgeblich. Eine Anwendung im Freien lässt sich nicht ohne Weiteres auf Innenräume übertragen. Produkte dürfen nicht miteinander vermischt oder entgegen ihrer Kennzeichnung eingesetzt werden.
Dieser Artikel gibt deshalb keine Anleitung zum Besprühen, Ausschäumen oder Vernichten eines Nestes. Geeignete Maßnahmen hängen von der Art, dem Standort, der Gefährdungssituation und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Fazit: Erst prüfen, dann handeln
Wespenspray und Wespenschaum sind keine unkomplizierten Standardlösungen für Wespen am Haus. Chemische Bekämpfung kann gesundheitliche und ökologische Risiken mit sich bringen und unterliegt naturschutzrechtlichen Grenzen. Bei einzelnen Tieren stehen vorbeugende Maßnahmen im Vordergrund. Bei einem problematischen Nest ist fachkundige Beratung der erste Schritt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnaturschutzgesetz: § 39 – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- Bundesnaturschutzgesetz: § 44 – Vorschriften für besonders geschützte Arten
- Umweltbundesamt: Informationen zu Bioziden
- NABU: Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen