Wenn Wespen beim Essen auf Terrasse oder Balkon auftauchen, erscheint eine Wespenfalle zunächst als einfache Lösung. Doch Lockfallen können Tiere töten und auch andere Insekten treffen. Hier erfahren Sie, welche Risiken Wespenfallen mit sich bringen, welche rechtlichen Grenzen gelten und wie Sie Begegnungen mit Wespen möglichst friedlich gestalten.
Warum kommen Wespen an den Esstisch?
Vor allem die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe interessieren sich für unsere Speisen und Getränke. Ihr Besuch bedeutet nicht, dass sie Menschen angreifen wollen. Die Tiere suchen nach Nahrung.
Erwachsene Wespen benötigen vor allem zuckerhaltige Nahrung als Energielieferanten. Für ihre Larven sammeln die Arbeiterinnen auch tierische Nahrung. Deshalb können sowohl süße Getränke und Obst als auch Fleisch für sie interessant sein.
Viele andere Wespenarten fallen am Esstisch kaum auf. Wespen erfüllen wichtige Aufgaben im Naturhaushalt: Sie erbeuten andere Insekten, und manche besuchen Blüten und tragen zur Bestäubung bei.
Wie funktionieren Wespenfallen?
Viele Wespenfallen bestehen aus einem Behälter mit kleinen oder trichterförmigen Öffnungen. Ein Lockstoff zieht die Tiere hinein; die Bauform erschwert ihnen anschließend das Entkommen. Bei Flüssigkeitsfallen können die gefangenen Insekten ertrinken.
Eine Falle ohne zugesetztes Insektengift ist deshalb nicht automatisch tierfreundlich. Auch natürliche Lockmittel können zum Tod der Tiere führen. Ebenso ist die Bezeichnung als Lebendfalle keine Garantie dafür, dass gefangene Insekten unverletzt bleiben.
Eine geringe Flüssigkeitsmenge macht eine Lockfalle nicht zuverlässig ungefährlich. Auch selbst gebaute Fallen können Tiere festhalten und töten.
Welche Probleme verursachen Wespenfallen?
- Unbeabsichtigte Fänge: Lockstoffe können neben den gesuchten Wespen auch andere Insekten anziehen. Je nach Standort und Jahreszeit können darunter besonders geschützte Arten sein.
- Verletzungen und Tod: Insekten können in der Flüssigkeit ertrinken oder im Fangbehälter verenden.
- Begrenzter Nutzen: Der Fang einzelner Arbeiterinnen beseitigt weder das Nest noch die Nahrungsquelle auf dem Tisch. Weitere Tiere können weiterhin nach Nahrung suchen.
Das Umweltbundesamt erläutert die Risiken von Wespenfallen und weist insbesondere auf unerwünschte Beifänge hin. Eine gefüllte Falle belegt daher nicht, dass die Situation am Esstisch wirksam oder naturverträglich verbessert wurde.
Sind Wespenfallen in Deutschland erlaubt?
Nach § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dieser allgemeine Schutz gilt auch für die Deutsche und die Gemeine Wespe.
Damit ist auch der Einsatz einer Lebendfalle nicht automatisch zulässig. Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Der freie Verkauf einer Falle ersetzt diese Prüfung nicht.
Für besonders geschützte Arten, darunter die heimische Europäische Hornisse, gelten zusätzlich die strengeren Vorschriften des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Erforderliche Ausnahmen müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Bei einer vermuteten Gefahrensituation hilft die örtliche Naturschutzbehörde oder eine fachkundige Wespen- und Hornissenberatung, die Lage und mögliche Maßnahmen einzuschätzen.
Elektrische Insektenfallen und UV-Licht
Elektrische UV-Insektenfallen locken unterschiedliche Insekten mit Licht an und töten sie beispielsweise an einem Hochspannungsgitter. Sie wirken nicht gezielt nur auf Wespen.
Nach den Hinweisen des Umweltbundesamtes dürfen solche UV-Insektenfallen im Außenbereich nicht eingesetzt werden. Hintergrund sind die artenschutzrechtlichen Verbote zum Anlocken und Fangen besonders geschützter Tiere mit künstlichen Lichtquellen und elektrischen Geräten. Eine Bewerbung für Garten oder Terrasse macht den Einsatz nicht zulässig.
Alternativen zur Wespenfalle

Um Begegnungen mit Wespen zu verringern, helfen vor allem weniger zugängliche Nahrungsquellen und ruhiges Verhalten. Dafür sind weder Fangbehälter noch Gift erforderlich.
- Speisen und Getränke abdecken: Lassen Sie Lebensmittel möglichst kurz offen stehen und räumen Sie Reste anschließend weg.
- Trinkgefäße kontrollieren: Prüfen Sie vor jedem Schluck, ob sich ein Insekt am oder im Gefäß befindet. Lassen Sie Getränkedosen nicht offen stehen.
- Mund und Hände abwischen: Entfernen Sie besonders bei Kindern nach dem Essen süße Rückstände.
- Abfälle geschlossen halten: Verschließen Sie Müllbehälter und beseitigen Sie heruntergefallene Speisereste.
- Ruhig bleiben: Schlagen Sie nicht nach den Tieren und pusten Sie sie nicht an. Vermeiden Sie hektische Abwehrbewegungen.
- Wohnräume schützen: Fliegengitter an Fenstern und Türen können verhindern, dass Insekten ins Haus gelangen.
Eine offene Futterstelle abseits des Sitzplatzes wird gelegentlich als Ablenkungsfütterung empfohlen. Sie ist jedoch keine verlässliche Garantie für einen wespenfreien Tisch und kann zusätzliche Tiere anziehen. Sie darf nicht mit einer Fang- oder Ertrinkungsfalle verwechselt werden.
Weitere Hinweise bietet der NABU zum friedlichen Umgang mit Wespen und Hornissen.
Was tun bei einem Wespennest?
Ein Wespennest am Haus bedeutet nicht automatisch, dass es entfernt werden muss. Entscheidend sind unter anderem die Art, die Lage des Nestes und die konkrete Nutzung seiner Umgebung.
Besprühen, verschließen, beschädigen oder versetzen Sie ein bewohntes Nest nicht eigenständig. Solche Eingriffe können Abwehrreaktionen auslösen und gegen Naturschutzvorschriften verstoßen.
Halten Sie Abstand und lassen Sie sich bei Konflikten von einer fachkundigen Wespen- und Hornissenberatung oder der örtlichen Naturschutzbehörde unterstützen. Dort kann geklärt werden, ob das Nest bleiben kann, Schutzmaßnahmen ausreichen oder eine zulässige Umsiedlung beziehungsweise eine andere Maßnahme erforderlich ist.
Fazit: Vorbeugen statt Wespen fangen
Wespenfallen sind keine pauschal empfehlenswerte Lösung für Terrasse und Garten. Sie können Insekten töten, andere Arten mitfangen und artenschutzrechtlich problematisch sein. Abgedeckte Lebensmittel, Fliegengitter und ruhiges Verhalten sind für alltägliche Begegnungen die sinnvolleren ersten Schritte. Bei einem problematischen Nest ist fachkundige Beratung der richtige Weg.
Quellen und weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt: Sind Wespenfallen im Freien erlaubt?
- Bundesnaturschutzgesetz: § 39 – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- Bundesnaturschutzgesetz: § 44 – Vorschriften für besonders geschützte Arten
- NABU: Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen
